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Wann übernimmt die Krankenkasse Zahnimplantate?

In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht die vollen Kosten für Zahnimplantate, da sie als Privatleistung gelten. Allerdings kann es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder sogenannte Festzuschüsse für den Zahnersatz geben, der auf dem Implantat befestigt wird.

Einige Voraussetzungen und Punkte, die zu berücksichtigen sind:

  1. Regelversorgung: Die Krankenkassen definieren eine Standardbehandlung (Regelversorgung) für den Zahnersatz. Dies ist in der Regel die kostengünstigste, zweckmäßige Versorgung. Für diese Regelversorgung zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss.
  2. Bonusheft: Wenn Patienten regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt waren und dies in einem Bonusheft dokumentiert haben, können sie einen höheren Zuschuss erhalten. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft über 5 Jahre erhöht sich der Zuschuss um 20%, bei 10 Jahren um 30%.
  3. Härtefallregelung: Bei geringem Einkommen können Patienten als Härtefall gelten. In solchen Fällen kann die Krankenkasse bis zu 100% des Festzuschusses für die Regelversorgung übernehmen.
  4. Besondere Indikationen: In einigen seltenen Fällen, z. B. nach Tumorerkrankungen, Unfällen oder bei angeborenen Fehlbildungen, kann die Krankenkasse eventuell einen höheren Anteil oder sogar die gesamten Kosten übernehmen.
  5. Private Krankenversicherung (PKV): Die Kostenübernahme hängt vom individuellen Vertrag und den Tarifbedingungen ab. Einige PKV-Tarife decken die Kosten für Zahnimplantate vollständig oder teilweise ab.

Es ist wichtig, vor Beginn der Behandlung ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem behandelnden Zahnarzt und der Krankenkasse zu führen, um Klarheit über die voraussichtlichen Kosten und möglichen Zuschüsse zu bekommen.

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